Informationen zur Formulierung von Einwendungen gegen das Vorhaben 110 kV Bahnstromleitung Genshagener Heide - Grünauer Kreuz im Bundesland Berlin (PFA2) Das Planfeststellungsverfahren gibt uns mit der Möglichkeit von Einwendungen ein Rechtsmittel in die Hand, das wir nutzen werden. Je mehr Bürger sich beteiligen, desto wirksamer wird das Verfahren unser Recht sichern. Einwendungsberechtigt sind nicht nur betroffene Eigentümer, sondern auch Mieter, Kleingartenpächter oder jede andere Person, die sich durch das Vorhaben belästigt und beeinträchtigt fühlt.
Bitte senden Sie für jede in Ihrem Haushalt lebende Person eine separate Einwendung möglichst per Einschreiben bis zum 16.10.02 an:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abt. Bauen und Stadtentwicklung Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Eltern sollten als gesetzliche Vertreter die Rechte Ihrer Kinder wahrnehmen und für diese ebenfalls Einwendungen formulieren und einreichen.
Einige Formalismen müssen berücksichtigt werden: - vollständiger Absender - genaue Angabe und Bezeichnung des Projektes (siehe Überschrift) - eigene Unterschrift bzw. des gesetzl. Vertreters - die als gefährdet angesehen Rechtsgüter (Gesundheit, Eigentum etc.) sollten bezeichnet werden und alle Bedenken, die auf Verhinderung bzw. Abänderung des Projektes hinzielen, sollten benannt werden - die fristgerechte Einreichung der Einwendungen bis zum 16.10.02, denn nur so können die Einwendungen im Anhörungsverfahren berücksichtigt werden und das persönliche Klagerecht gesichert werden, wenn Ihre Belange übergangen werden
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