Bürgerinitiative Altglienicke
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Einwände
Bürgerinitiative Altglienicke mail

Folgende Einwendungen haben wir bereits zusammengetragen:
Sie können diese gerne verwenden, ausformulieren und ergänzen.

  • Umweltverträglichkeitsstudie ist realitätsfremd und wird angezweifelt, da altes Kartenmaterial zugrunde gelegt wurde, auf dem ganze Häuserzeilen fehlen
  • Für Alternativtrassenführungen wurden keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen, ein realistischer Vergleich ist damit nicht möglich (z.B. Zahl betroffener Menschen, Maststandorte)
    • Visuell ästhetische Beeinträchtigungen für ganz Altglienicke
    • Wegzug von Bürgern; keine Neubauten mehr, dadurch volkswirtschaftlicher Schaden durch Steuerausfälle; unbesetzte Schulen und Kitas
    • Ergebniss des Raumordnungsverfahrens, Empfehlung der anderem Trassenführung,  wurde nicht berücksichtigt
    • Es soll im Wasserschutzgebiet (Trinkwasserschutzzone II) gebaut werden; dies ist unverantwortlich auch mit den genannten Maßnahmen wie Bioöle der Baufahrzeuge und widerspricht den gesetzl. Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal/Altglienicke
    • Gesundheit: Jeder hat lt. Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Dieses ist nicht mehr gegeben.
    • Strahlenschutzkommission sagt im Sept. 2001, dass selbst bei deutlicher Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Schwelle für Erkrankungen bei magnetischen Feldern ist nicht endgültig geklärt. Es existieren Studien über den Zusammenhang von Leukämie bei Kindern und dauerndem Aufenthalt in niederfrequenten magnetischen Feldern. Dieses ist laut Strahlenschutzkommission weiter zu erforschen. Auch der Zusammenhang mit anderen Krebserkrankungen ist weiterhin ungeklärt.
    • Patienten mit Herzschrittmacher und anderen Implantaten sind gefährdet
    • Es treten permanente Brummgeräusche auf
    • Computer und TV wird bis zur Funktionsunfähigkeit gestört, siehe Beispiel Bezirksamt Spandau
    • Grundstücke verlieren an Wert; es können erhebliche finanzielle Schwierigkeiten auftreten,  da Grundschuldeintragungen die späteren Grundstückswerte übersteigen
    • Einschränkungen der Baufreiheiten auf privaten Grundstücken (keine Aufstockung oder Neubau möglich)
    • Vermietern drohen erhebliche Einnahmeausfälle durch Mietkürzungen
    • Die Brandenburger Abstandsleitlinie von mindestens 30 m von Kabeln und Häusern soll in Berlin nicht eingehalten werden
    • Bei Alternativstrecke wird als Ablehnungsargument die Nichteinhaltung des Mindestsicherheitsabstandes der Leitungen von 20m zur Bundesstraße angeführt; bei der vorgeschlagenen Variante ist der Abstand der Leitungen zu Eisenbahn und Häusern jedoch geringer und bleibt unberücksichtigt
    • Alter Baumbestand muss gefällt werden
    • wertvolle Biotope werden im Grünauer Kreuz zerstört (Naturschutzgebiet wurde beantragt)
    • Gefährdung durch Umfallen der Maste auf Menschen, Häuser und Grundstücke z.B. durch Vandalismus oder Sturm, siehe Jahrhundertsturm des Jahres 2002
    • Beratung bei der Auslegung im Rathaus Köpenick ist nicht erfolgt
    • Masten 134, 135, 147, 151 werden im Maßnahmenplan nicht beschrieben
    • Die entstehenden elektromagnetischen Felder wurde lediglich berechnet; dieses reicht jedoch gem. 26. BISchVo nicht aus, da Immissionen anderer Niederfrequenzanlagen  (Haushaltsgeräte, Mobilfunknetze etc.) zu berücksichtigen sind
    • Anwohnern wurde Baugenehmigung für Aufstockung nicht erteilt mit Hinweis auf die zulässige Bebauungshöhe im Gebiet Germanenstraße. von 10 m;  diese Bebauungshöhe muss für die Deutsche Bahn ohne Ausnahme ebenfalls gelten

    Informationen zur Formulierung von Einwendungen gegen das Vorhaben 110 kV Bahnstromleitung Genshagener Heide - Grünauer Kreuz im Bundesland Berlin (PFA2)
    Das Planfeststellungsverfahren gibt  uns mit der Möglichkeit von Einwendungen ein Rechtsmittel in die Hand, das wir nutzen werden. Je mehr Bürger sich beteiligen, desto wirksamer wird das Verfahren unser Recht sichern. Einwendungsberechtigt sind nicht nur betroffene Eigentümer, sondern auch Mieter, Kleingartenpächter  oder jede andere Person, die sich durch das Vorhaben belästigt und beeinträchtigt fühlt.

    Bitte senden Sie für jede in Ihrem Haushalt lebende Person eine separate Einwendung möglichst per Einschreiben bis zum 16.10.02 an:

    Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abt. Bauen und Stadtentwicklung
    Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

    Eltern sollten als gesetzliche Vertreter die Rechte Ihrer Kinder wahrnehmen und für diese ebenfalls Einwendungen formulieren und einreichen.

    Einige Formalismen müssen berücksichtigt werden:

      - vollständiger Absender
      - genaue Angabe und Bezeichnung des Projektes (siehe Überschrift)
      - eigene Unterschrift bzw. des gesetzl. Vertreters
      - die als gefährdet angesehen Rechtsgüter (Gesundheit, Eigentum etc.) sollten bezeichnet werden und alle Bedenken, die auf Verhinderung bzw. Abänderung des Projektes hinzielen, sollten benannt werden
      - die fristgerechte Einreichung der Einwendungen bis zum 16.10.02, denn nur so  können die Einwendungen im Anhörungsverfahren berücksichtigt werden und das persönliche Klagerecht gesichert werden, wenn Ihre Belange übergangen werden