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FAQ - Die häufigsten Fragen
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Wo sollen die Masten hin?
Unser Plan zeigt es Ihnen.

Warum diese Strommasten?
Versuch einer Aufklärung dazu hier.

Planfeststellungsverfahren, Anhörungsverfahren und Erörterungstermin
Im Planfeststellungsverfahren hat die Bahn ihre Pläne für den Bau der Bahnstromleitung an die Anhörungsbehörde eingereicht und für die betroffenen Bürger ausgelegt. Das bezeichnet man als Anhörungsverfahren. Nach Einsicht in die Unterlagen wurden gegen die beantragte Planung Einwendungen der Bürger und auch Einwendungen des Landes Berlin (als Eigentümer zahlreicher Flurstücke) an das Bezirksamt Treptow-Köpenick geschickt. Diese Schriftstücke wurden dort  gesammelt, werden zur Zeit ausgewertet und zusammengefasst. Daran schließt sich der Erörterungstermin an (war im Januar 2004).
Das wird das direkte Gespräch von Vertretern der Bahn mit den Einspruchsführern und allen betroffenen Bürgern. Dafür müssen wir alle Kräfte bündeln, um für diese Erörterung genügend Leute vor Ort zu haben, die unserem Unmut Gehör verschaffen können!
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Moderiert wird der Erörterungstermin von der Anhörungsbehörde mit dem Ziel, dass beide Seiten gemeinsam  einvernehmliche Regelungen finden. Dabei erläutern die Einwender ihre Kritik an den Planungen und die Bahn wird darauf antworten.
Als Ergebnis des Erörterungstermins wird ein Protokoll aller Beiträge erstellt, das der Entscheidungsträger, das Eisenbahnbundesamt, zur Prüfung erhält.
Über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens entscheidet letztlich das Eisenbahnbundesamt.




§ 73 VwVfG regelt das Anhörungsverfahren innerhalb von Planfeststellungsverfahren.
Daraus ergibt sich folgender Ablauf der Bürgerbeteiligung:
Die Planungsunterlagen liegen einen Monat lang in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, aus. Bis zwei Wochen danach können von Jedermann Einwände schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden (Termin war bis 16.10.02).
Diese Einwände werden ausgewertet und zusammengefasst. Anschließend werden die Einwände in einem Erörterungstermin mündlich verhandelt mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen. Über Einwände, über die keine Einigung erzielt werden konnte, muss die zuständige Behörde entscheiden.
Alle Betroffenen und alle Einwender sind schriftlich und mit Begründung über die Entscheidung zu benachrichtigen.”