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Nachfolgend die Kopie des Briefes von  Senator Strieder ans Abgeordnetenhaus
(mit unseren roten Heraushebungen) als übertragene Textabschrift.
Die “beigefügte Anlage” dazu ist die Einwendung des Landes Berlin - hier alles komplett als pdf Datei.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
- GenRef 2 -
Tel.: 9012 (912) 6811

An das
Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei -GSen-

Mitteilung
- zur Kenntnisnahme - 
über
Bahn-Stromtrasse zum Grünauer Kreuz
 -Drucksache: Nr. 15/822 -

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt nachstehende Mitteilung dem
Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26. September 2002 Folgendes
beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Frist für die Auslegung der
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren "Bahnstromleitung zum Grünauer
Kreuz" verlängert werden und ortsnahe Auslegung im Wohngebiet Alt-Glienicke
erfolgen kann.


Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Ortsbild von Alt-
Glienicke durch den Bau der Stromtrasse als Überlandleitung nicht nachhaltig
zerstört wird.
Es wird eine Erdverkabelung gefordert.


Zusammen mit der Deutschen Bahn AG ist zu prüfen, ob die Endstation der
Stromtrasse außerhalb des Siedlungsgebietes von Alt-Glienicke errichtet
werden kann."

Hierzu wird berichtet:

Für das Bauvorhaben „110 kV Bahnstromleitung Genshagener Heide - Grünauer
Kreuz, Planfeststellungsabschnitt 2 im Land Berlin" wird derzeit auf Antrag der
Deutschen Bahn Energie GmbH ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen fand vom 2. September .
bis 2. Oktober 2002 im Rathaus Köpenick statt. Die Auslegungsdauer ist in § 73 Abs.
3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt und auf einen Monat begrenzt. Die
Einwendungsfrist endete am 16. Oktober 2002. Der Auslegungsort ist im Vorfeld mit
dem Bezirksamt Treptow-Köpenick abgestimmt worden. Der Beschluss des
Abgeordnetenhauses hat sich insofern zeitlich mit diesem Verfahrensschritt
überschnitten. Auf Bitte der Anhörungsbehörde hat die Vorhabensträgerin dem
Bezirksamt eine zusätzliche Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen zur
Verfügung gestellt, welche in der Zeit vom 2. Oktober bis 16. Oktober 2002 im
Bürgerzentrum Alt-Glienicke ausgelegt wurde. Das Ende der Einwendungsfrist blieb
davon jedoch unberührt.

Der Senat hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in seiner
Stellungnahme (als Anlage beigefügt) aus Gründen des Natur- und
Immissionsschutzes sowie wegen städtebaulicher Aspekte und aus Gründen des
Grundwasserschutzes erhebliche Bedenken zu der durch die Vorhabensträgerin
gewählten Trassenführung geäußert und die Planung abgelehnt. Er hat die
Vorhabensträgerin aufgefordert, den Nachweis der Notwendigkeit zur
ausschließlichen Errichtung einer Freileitung durch ein unabhängiges Gutachten zu
führen. Sollte nachgewiesen werden, dass eine Erdverkabelung nicht möglich ist,
wird die von der Vorhabensträgerin beantragte Trasse C1 (entlang des Berliner
Fernbahnaußenrings) abgelehnt und die im Raumordnungsverfahren bevorzugte
Trasse C 2 (entlang der S-Bahntrasse) gefordert, weil sie der Abwägung der
berührten Belange gerechter wird.
Da durch das Vorhaben zahlreiche Flurstücke des
Landes dinglich in Anspruch genommen werden sollen, hat das Land Berlin seine
Ausführungen gegen die beantragte Planung auch als Einwendungen des
Grundstückseigentümers unter Einhaltung der Einwendungsfrist gemäß § 20 Abs. 2
Satz 1 AEG erhoben.

Die Antwort der Vorhabensträgerin auf die Stellungnahme/Einwendung des Landes
Berlin steht noch aus. Ob sich eine einvernehmliche Lösung der Problemlage im
laufenden Planfeststellungsverfahren abzeichnet, wird sich zunächst in dem noch
durchzuführenden Erörterungstermin zeigen.

Die Position des Landes Berlin ist jedoch wie sämtliche Stellungnahmen der
Behörden und Stellen sowie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen der
betroffenen Bürger und anerkannten Vereine Bestandteil des Abwägungsmaterials
für den Planfeststellungsbeschluss. Über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens
entscheidet letztendlich die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-
Bundesamt. Sofern die jetzt beantragte Trassenführung dann immer noch Bestand
haben sollte, behält sich das Land Berlin ausdrücklich vor, die Rechtmäßigkeit des
Planfeststellungsbeschlusses im Klageweg überprüfen zu lassen.



Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen

Berlin, den 10.12.2002

Peter Strieder
Senator für Stadtentwicklung