Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - GenRef 2 - Tel.: 9012 (912) 6811
An das Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei -GSen-
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Bahn-Stromtrasse zum Grünauer Kreuz -Drucksache: Nr. 15/822 -
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26. September 2002 Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Frist für die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren "Bahnstromleitung zum Grünauer Kreuz" verlängert werden und ortsnahe Auslegung im Wohngebiet Alt-Glienicke erfolgen kann.
Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Ortsbild von Alt- Glienicke durch den Bau der Stromtrasse als Überlandleitung nicht nachhaltig zerstört wird. Es wird eine Erdverkabelung gefordert.
Zusammen mit der Deutschen Bahn AG ist zu prüfen, ob die Endstation der Stromtrasse außerhalb des Siedlungsgebietes von Alt-Glienicke errichtet werden kann."
Hierzu wird berichtet:
Für das Bauvorhaben 110 kV Bahnstromleitung Genshagener Heide - Grünauer Kreuz, Planfeststellungsabschnitt 2 im Land Berlin" wird derzeit auf Antrag der Deutschen Bahn Energie GmbH ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen fand vom 2. September . bis 2. Oktober 2002 im Rathaus Köpenick statt. Die Auslegungsdauer ist in § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt und auf einen Monat begrenzt. Die Einwendungsfrist endete am 16. Oktober 2002. Der Auslegungsort ist im Vorfeld mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick abgestimmt worden. Der Beschluss des Abgeordnetenhauses hat sich insofern zeitlich mit diesem Verfahrensschritt überschnitten. Auf Bitte der Anhörungsbehörde hat die Vorhabensträgerin dem Bezirksamt eine zusätzliche Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen zur Verfügung gestellt, welche in der Zeit vom 2. Oktober bis 16. Oktober 2002 im Bürgerzentrum Alt-Glienicke ausgelegt wurde. Das Ende der Einwendungsfrist blieb davon jedoch unberührt.
Der Senat hat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in seiner Stellungnahme (als Anlage beigefügt) aus Gründen des Natur- und Immissionsschutzes sowie wegen städtebaulicher Aspekte und aus Gründen des Grundwasserschutzes erhebliche Bedenken zu der durch die Vorhabensträgerin gewählten Trassenführung geäußert und die Planung abgelehnt. Er hat die Vorhabensträgerin aufgefordert, den Nachweis der Notwendigkeit zur ausschließlichen Errichtung einer Freileitung durch ein unabhängiges Gutachten zu führen. Sollte nachgewiesen werden, dass eine Erdverkabelung nicht möglich ist, wird die von der Vorhabensträgerin beantragte Trasse C1 (entlang des Berliner Fernbahnaußenrings) abgelehnt und die im Raumordnungsverfahren bevorzugte Trasse C 2 (entlang der S-Bahntrasse) gefordert, weil sie der Abwägung der berührten Belange gerechter wird. Da durch das Vorhaben zahlreiche Flurstücke des Landes dinglich in Anspruch genommen werden sollen, hat das Land Berlin seine Ausführungen gegen die beantragte Planung auch als Einwendungen des Grundstückseigentümers unter Einhaltung der Einwendungsfrist gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG erhoben.
Die Antwort der Vorhabensträgerin auf die Stellungnahme/Einwendung des Landes Berlin steht noch aus. Ob sich eine einvernehmliche Lösung der Problemlage im laufenden Planfeststellungsverfahren abzeichnet, wird sich zunächst in dem noch durchzuführenden Erörterungstermin zeigen.
Die Position des Landes Berlin ist jedoch wie sämtliche Stellungnahmen der Behörden und Stellen sowie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen der betroffenen Bürger und anerkannten Vereine Bestandteil des Abwägungsmaterials für den Planfeststellungsbeschluss. Über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens entscheidet letztendlich die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn- Bundesamt. Sofern die jetzt beantragte Trassenführung dann immer noch Bestand haben sollte, behält sich das Land Berlin ausdrücklich vor, die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses im Klageweg überprüfen zu lassen.
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen
Berlin, den 10.12.2002
Peter Strieder Senator für Stadtentwicklung |