Die Bahn bessert nach und legt Pläne nun auch für die Strecke an der Altglienicker S-Bahn vor.
Es wurden beide Varianten gegenübergestellt und nicht sehr überraschend kam die Bahn zum Ergebnis, dass ihre favorisierte Strecke quer durch Altglienicke besser sei. Diese Studie stellt allerdings für alle überraschend fest, dass es von Wasserschutzbelangen gleiche Belastungen gäbe. Obwohl auf der S-Bahnstrecke(C2) höchstens (!) einen Mast im Trinkwasserschutzgebiet gäbe, während auf der Strecke entlang der Regionalbahn(C1) sieben Masten gebaut werden sollen, die in dieser geschützten Zone liegen!
Und so geht es in dieser Studie weiter:
Auf C2 werden Gehölzverluste beim Bau der Masten riesig herausgehoben, während es auf der Lieblingsstrecke C1 fast ohne diese Eingriffe geht. Auf C2 ist die Verschandelung des Landschaftsbildes sehr hoch (z.B. von der Bundestraße 96a!) bewertet worden, während an der Regionalbahn angeblich ein Bewuchs mit hohen Bäumen die geplanten Masten fast unsichtbar macht. Wie die (nicht vorhandenen) Bäume dies wohl schaffen werden? ... oder gibt es z.B. im Bereich Kölnisches Viertel irgendwelche Bäume, die die vorgesehenen Masthöhen erreichen, welche ja über sämtliche Brücken hinweg die Stromkabel halten werden? Weitere sehr einseitige Betrachtungen zieren diese Studie der DB.
Das Ergebnis des alten Raumordnungsverfahrens war und wurde so auch in der Landesplanerischen Beurteilung festgehalten: Die Variante C2 ist als Vorzugsvariante mit den Zielen der Raumordnung bedingt vereinbar. Die Variante C1 ist infolge der Lage in der Trinkwasserschutzzone II mit den Erfordernissen der Raumordnung hinsichtlich des Sachgebietes Ver- und Entsorgung unvereinbar."
Jetzt wird alles zusammen dem Eisenbahnbundesamt vorgelegt. Dieses wird unseres Wissens nach zum Ende des Jahres eine Entscheidung treffen. Wir bereiten uns darauf vor, dass die klagewilligen Bürger gemeinsam eine Strategie entwickeln und mit rechtsanwaltlicher Unterstützung gegen den Beschluss vorgehen können. |